Gläubiger

Gläubiger
1. Dem Gläubiger ist der Schuldner immer willkommen, wenn er Geld bringt.
Die Russen: Der Schuldner darf die Rubel einer nackten Gläubigerin in den Schos zählen. (Altmann VI, 470.)
2. Dem Gläubiger wird der Schuldner an die Halfter gegeben.Pistor., V, 81; Simrock, 3678.
3. Der Gleubiger ist mit dem Schuldiger zu hauss.Petri, II, 90.
4. Die Gläubiger haben ein besser Gedächtniss als die Schuldner.Schlechta, 222.
Diesen scheint es oft ganz zu fehlen. Graf d'Orsay sagte sogar: »Wenn man mich fragt, wen ich am liebsten befriedigen möchte, meinen Gaumen oder meine Gläubiger, so werde ich unbedenklich sagen: meinen Gaumen, denn dieser geht mich sehr viel, die Gläubiger gehen mich gar nichts an.«
Frz.: Au crediteur mieulx souvient, que au debteur de son argent. (Bovill, III, 47.) – Le créancier a meilleure mémoire que le débiteur. (Cahier, 510.)
Lat.: Apud creditorem maior quam apud debitorem debiti memoria. (Bovill, III, 47.)
5. Eines Gläubigers Vorlauf soll dem andern nicht schaden.Pistor., III, 42.
6. Gläubiger gehen vor den nächsten Freunden in den Kauf.Graf, 115, 279.
»De Borger gaen vor den negesten fründen in den koep.« (von Wicht, Ostfries. Landrecht, Aurich 1746, II, 261.) Die Ansprüche des Pfandgläubigers gehen denen der nächsten Freunde und Verwandten vor. Liegende Güter durften in der Regel nicht in fremde Hände kommen. War aber im Drange der Noth ein Gut all Pfand gegeben, so ging der Gläubiger den Erben vor. Das sächsische Landrecht bestimmte anders. (S. ⇨ Eigen 9.)
7. Gläubiger sind Tagewähler.
8. Wer sich seine Gläubiger dienen lässt, nimmt ungerechte Zinsen.

Deutsches Sprichwörter-Lexikon . 2015.

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  • Gläubiger — Gläubiger …   Deutsch Wörterbuch

  • Gläubiger — haben ein besseres Gedächtnis als Schuldner. «Benjamin Franklin, Reichtum» Es gibt bestimmt Menschen, die froh darüber sind, nicht ihre eigenen Gläubiger zu sein. «Andrй Kostolany» …   Zitate - Herkunft und Themen

  • Gläubiger — (lat. Creditor), der, welcher von einem Andern etwas zu fordern hat, bes. welcher von einem Darlehn etwas zu fordern hat. Man unterscheidet Chirographischer G. (Creditor chirographarius), der gegen Handschrift etwas borgt; hypothekarischer G.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gläubiger — (Forderungsberechtigter, Creditor), derjenige, der an einen andern (Schuldner, Debitor) aus einem persönlichen Rechtsverhältnis eine Forderung zu machen hat; s. Schuldverhältnis. Im Sprachgebrauch der Zivilprozeßordnung ist G. aber auch soviel… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gläubiger — Gläubiger, derjenige, welcher ein Forderungsrecht hat; ist es durch Pfand oder Hypothek gesichert, so spricht man von Pfand oder Hypothek G.; Konkurs G. ist der G. eines in Konkurs geratenen Schuldners. Gläubigerausschuß, die von den Konkurs G.… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gläubiger — Gläubiger, Creditor, der Forderungsinhaber gegenüber dem Schuldner …   Herders Conversations-Lexikon

  • Gläubiger — ↑Kreditor …   Das große Fremdwörterbuch

  • Gläubiger — Sm Geldgeber erw. fach. (14. Jh.) Stammwort. Lehnübersetzung von l. crēditor oder it. creditore zu l. crēdere glauben (im Sinne von für vertrauenswürdig halten ). deutsch s. glauben …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Gläubiger — Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen Creditore, das auf credere (glauben) zurückgeht. Ein Gläubiger glaubt demnach seinem Schuldner, dass dieser die Schuld (geschuldete Leistung) erbringen wird. Im… …   Deutsch Wikipedia

  • Gläubiger — Kreditgeber; Geldgeber; Kreditor (fachsprachlich); Darlehensgeber; gläubiger Mensch * * * 1Gläu|bi|ger [ glɔy̮bɪgɐ], der; s, : Person, die Forderungen an einen Schuldner, eine Schuldnerin hat: der Unternehmer wird heftig von seinen Gläubigern… …   Universal-Lexikon

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